Fachanwältin für Arbeitsrecht: Rechtsanwältin Christa Petersmann in Rostock
Individuelle Beratung von der erfahrenen Expertin

Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Urlaub. Ohne Zweifel. Das Arbeitsrecht ist eines der wichtigsten und umfangreichsten Rechtsgebiete in Deutschland. Die Zahl an Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ist schier unüberschaubar. Kommt es zum Streitfall zwischen den Parteien, erhalten Mandanten bei der Fachanwältin für Arbeitsrecht Christa Petersmann in Rostock schnelle und kompetente Hilfe. Seit 1996 ist auf die erfahrene Juristin Verlass.
Viele Deutsche fürchten sich vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Verständlich. Schließlich hängen vom regelmäßigen Einkommen Existenzen ab. Sogar ein unbefristeter Arbeitsvertrag schützt letztendlich nicht vor einer Kündigung. Doch wann sind Kündigungen rechtens und was können Betroffene tun? Fachanwältin Christa Petersmann aus Rostock berät ihre Mandanten unter anderem rund um die Themen ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz sowie zum Thema Abfindung. Darüber hinaus vertritt die erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht Mandanten aus dem Raum Rostock in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Kündigung. Was tun?
„Kündigt der Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis, sollte der Arbeitnehmer unverzüglich handeln. Denn es bestehen Fristen, die es unbedingt zu beachten gilt“, appelliert die Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Rostock an ihre Mandanten. Greift das Kündigungsschutzgesetz, heißt es oftmals: Keine falsche Klage-Scheu. Denn erfüllen Arbeitgeber die rechtlichen Anforderungen an eine Kündigung nicht, bestehen für den Arbeitnehmer gute Aussichten auf Erfolg. Eine Tatsache, die häufig vorkommt.
Entgelt, Urlaub, Ausschlussfristen: Ansprüche rechtzeitig geltend machen
Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vertragsfreiheit. Schließen die Parteien einen Arbeitsvertrag, gelten jedoch für beide Seiten Rechte und Pflichten. Vereinbarungen bezüglich Entgeltzahlungen, Urlaub, etc. sollten gut durchdacht und schriftlich festgehalten werden, erklärt die erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rostock. Denn trennen sich irgendwann die beruflichen Wege, sorgen diese Themen immer wieder für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Ein häufiger Grund: die sogenannten Ausschlussfristen. Sie sind sowohl in Tarifverträgen als auch in Einzelarbeitsverträgen weit verbreitet und regeln detailliert, wann arbeitsvertragliche Ansprüche verwirken und in der Folge nicht mehr geltend gemacht werden können. Hierunter fallen unter anderem Lohnfortzahlungen und Zeugnisse. Ausgenommen von Ausschlussklauseln sind hingegen Abfindungsansprüche aus einem gerichtlichen Vergleich oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenso befristete Arbeitsverträge sind vom Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitsvertrag daher immer frühzeitig von einem Experten für Arbeitsrecht überprüfen lassen, rät Fachanwältin Christa Petersmann in Rostock ihren Mandanten aus dem Raum Rostock. So bleiben ihnen unschöne Überraschungen oftmals erspart.
Gut beraten ist halb gewonnen
Seit über 20 Jahren vertritt die engagierte Fachanwältin für Arbeitsrecht die Interessen ihrer Mandanten. Wenn notwendig, in allen Instanzen. Die Qualifikation als Fachanwältin sowie die langjährige Prozess- und Verhandlungspraxis der Expertin garantieren Mandanten eine optimale Beratung und Betreuung im Bereich Arbeitsrecht. Neben dem Arbeitsrecht zählen zu den fachlichen Schwerpunkten der renommierten Juristin in Rostock ebenso das Erbrecht, Familienrecht sowie das Zivilrecht. Vom Fachwissen und der Erfahrung der Expertin für Familienrecht und Arbeitsrecht profitieren mehr als ihre Mandanten. Denn auf Fort- und Weiterbildungen referiert die engagierte Rechtsanwältin aus Rostock sowohl für Betriebsräte als auch ehrenamtliche Arbeitsrichter und weitere Interessierte. Sie haben Fragen an die versierte Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rostock? Christa Petersmann ist jederzeit telefonisch unter 0381 / 2013958 sowie per E-Mail unter cpetersmann@t-online.de erreichbar.
Das umfangreiche Leistungsportfolio der Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rostock für Sie im Überblick:
• Arbeitsrecht:
o Kündigung o Entgelt o Sonderzahlungen o Urlaub o Tarifrecht / Betriebsvereinbarungen o Arbeitsvertragsprüfung
• Erbrecht:
o Testament o Gesetzliche Erbfolge o Erbeinsetzung o Erbansprüche o Pflichtteil o Vermächtnis
• Familienrecht:
o Trennung o Scheidung o Unterhalt o Sorgerecht o Umgangsrecht o Zugewinnausgleich o Vermögensauseinandersetzung
• Zivilrecht:
o Vertragsrecht o Ansprüche aus Verträgen o Vorzug o Schlechtleistung o Schadenersatz o Schmerzensgeld
Rechtsanwältin Christa Petersmann

Frau Christa Petersmann
Wismarsche Straße 28
18057 Rostock
Telefon: 0381 2013958
Telefax: 0381 2005299
Email: cpetersmann@t-online.de
Website: www.xn--rechtsanwltin-petersmann-ybc.de
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